„Kunst im Land“ findet – wie der Name schon sagt – im Freien, also im öffentlichen und privaten Raum statt. Und damit sind die ausgestellten Objekte und Kunstwerke nicht nur Wind und Wetter ausgesetzt, sie werden auch von anderer Seite bedroht: Sachbeschädigung und Vandalismus sind in unserer heutigen Gesellschaft bedauerlicherweise eine latente Gefahr.
Die ausgestellten Werke werden deshalb stichprobenartig per Videokamera überwacht.
Die Videoüberwachung erfolgt zur Wahrnehmung des Hausrechts, zur Vermeidung von Straftaten sowie zur Beweissicherung bei Straftaten. Rechtsgrundlage der Videoüberwachung ist Art. 6 DSGVO, wobei sich unsere Interessen (als Veranstalter) aus den vorgenannten Zwecken ergeben. Die gespeicherten Daten werden innerhalb von 48 Stunden gelöscht, wenn sie nicht weiter benötigt werden.
Ausführliche Hinweise zum Datenschutz gibt es hier.